Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

10. Rundfunkgebührenbefreiung

Ich bin arbeitslos / schwerbehindert / habe ein geringes Einkommen oder bin Sozialhilfeempfänger / Schüler / Student / Auszubildender / Rentner.

Kann ich mich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?

Eine Befreiung von der Gebührenpflicht können Personen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den Befreiungsvoraussetzungen erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung auf keinen Fall automatisch, sondern nur auf Antrag erfolgt.

Wo kann ich eine Befreiung beantragen?

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei der GEZ, 50656 Köln, zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder zum Online-Ausfüllen hier.

Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an die GEZ gesandt werden.

https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebuehrErfassungRun.jsp?start=y

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